Eine kurze Geschichte der EU


Die Europaidee und die europäische Integration

Die Geschichte “Europas” ist weit verzweigt und so ist auch der Ursprung des Begriffs nicht eindeutig geklärt. Der Begriff hat seinen Ursprung im Assyrischen und “Europa” ist auch Gegenstand einer Sage der griechischen Mythologie, in der der Göttervater Zeus die Tochter eines Königs entführt. Insbesondere die griechische Antike, das Römische Reich und die Krönung Karls des Großen zum Kaiser waren wegweisend für die Entwicklung des heutigen politisch-geographischen Geflechts namens Europa und sind bis heute Grundlage der Europaidee.

So ist es diese bewegte Geschichte, die das Wesen des Kontinents und seine heutige Einheit in Vielfalt auszeichnet. Das Heilige Römische Reich, monumentale Konflikte wie der Dreißigjährige Krieg, das Streben nach Hegemonie, die Französische Revolution und der sich damit abzeichnende Untergang der alten Ordnung sowie die Industrialisierung sind Ausdruck dieser gemeinsamen europäischen Geschichte, die miteinander verflochten und nicht auf nationale Grenzen reduziert werden kann.

Die heutige Europäischen Union nahm ihren Ausgang in den desaströsen Erfahrungen nach den beiden Weltkriegen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Insbesondere die Lehren aus der Zwischenkriegszeit beförderten den Gedanken der Friedenssicherung durch den Ausgleich nationaler Interessen in Form einer supranationalen bzw. überstaatlichen Organisation. Die stärkere Verflechtung der europäischen Volkswirtschaften sollte Frieden langfristig gewährleisten können und war der erste wesentliche Schritt der Europäischen Integration.

Dies geschah in Form der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die 1952 in Kraft trat und der Deutschland, Frankreich, Italien sowie die Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) angehörten. Durch die EGKS kam es zur Zusammenlegung von Schlüsselindustrien für die Rüstungsindustrie. Federführend in der Ausgestaltung dieser Gemeinschaft waren der französische Außenminister Robert Schuman sowie dessen Mitarbeiter Jean Monnet.

Die weitere Vertiefung der Zusammenarbeit erfolgte durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957, wodurch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) entstanden. Pläne für eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) sowie für eine politische Gemeinschaft (EPG) scheiterten. Durch die EWG entstanden eine Zollunion und ein Gemeinsamer Market, die als Grundlage für die weitere Integration dienen sollten.

In den folgenden Jahrzehnten erfolgte eine kontinuierliche Vergrößerung und Vertiefung der EWG, die schließlich auf Grundlage des Delors-Berichts zur Gründung der Europäischen Union (EU) durch den Maastrichter Vertrag führte. Zentrales Element der EU war die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion in Form einer koordinierten Geldpolitik und einer Europäischen Zentralbank (EZB) mit dem Ziel der Einführung einer gemeinsamen Währung: dem Euro (€), der schließlich 1999 im elektronischen Zahlungsverkehr und 2002 als Bargeld eingeführt wurde.

In politischer Hinsicht einigten sich die Mitgliedsstaaten im Vertrag von Maastricht auf folgende noch heute geltende Leitlinien der EU:

  • Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Die Kompetenzen der Union beschränken sich auf die in den Verträgen ausdrücklich zugewiesenen Bereiche.
  • Subsidiaritätsprinzip: Die Union soll, sofern sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur regeln, was nicht besser auf Ebene der Mitgliedsstaaten geregelt werden kann.
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Union soll ihre Kompetenzen gegenüber den Mitgliedsstaaten maßvoll ausüben.

Die Verträge von Amsterdam und Nizza, die 1999 und 2003 in Kraft traten, stellten punktuelle Weiterentwicklungen der Union dar. Das Vorhaben einer gemeinsamen Verfassung als Ausdruck der Entwicklung der Union zu einem eigenen Staat scheiterte 2005 an negativen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden. Den nächsten Entwicklungsschritt stellte die Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon Ende 2007 dar, wobei das Konzept einer Verfassung aufgegeben wurde. Rechtsgrundlagen des Europarechts sind durch den Vertrag von Lissabon der EU-Vertrag (EUV) sowie der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Die Europäische Union ist heute eine supranationale Organisation, die im Gegensatz zu internationalen bzw. zwischenstaatlichen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UNO) überstaatlich agiert und Recht setzen kann. Die EU ist nicht nur eine wirtschaftliche sondern auch eine politische Union, die getragen ist von Werten wie Demokratie, Freiheit, Frieden und Rechtsstaatlichkeit.

Ihre Institutionen wie unter anderem die Kommission, die einer Regierung entspricht, das EU-Parlament und der Europäische Gerichtshof (EuGH) sind unabhängig, überstaatlich und setzen sich aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten zusammen. Die Funktionsweise der Union ist in rechtlicher Hinsicht komplex und auf den ersten Blick schwer verständlich, wenngleich dies das Resultat des kontinuierlichen Interessensausgleichs der Mitgliedsstaaten ist.

Die EGKS zählte zu Beginn 6 Mitglieder. In den 70er traten zuerst Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich bei. In den 80er folgten nach dem Ende der Diktaturen Griechenland, Spanien und Portugal. Nach dem Falls des Eisernen Vorhangs erfolgte 1990 die deutsche Wiedervereinigung und 1995 die Beitritte der EFTA-Staaten Österreich, Finnland und Schweden. Die EU-Osterweiterungen, bei denen insgesamt 12 Staaten beitraten erfolgten 2004 und 2007. Der letzte Beitritt zur EU erfolgte 2013 durch Kroatien.

Die Europäische Union zählt heute insgesamt 28 Mitglieder (inklusive Großbritannien) und umfasst damit weite Teile des Europäischen Kontinents. Insbesondere wird derzeit diskutiert, eine Beitrittsperspektive für die Staaten des Balkans zu schaffen. Andere Beitrittsverhandlungen wie jene mit der Türkei scheinen zum derzeitigen Zeitpunkt weniger erfolgsversprechend, was unter anderem am regen Widerstand einiger Mitgliedsstaaten liegt.

Die Union ist somit auch ein geopolitischer Faktor und spielt insbesondere aufgrund der Grundfreiheiten eine wesentliche Rolle im Leben der Unionsbürger und im Wirtschaftskreislauf. Die Grundfreiheiten der EU sind:

  • die Warenverkehrsfreiheit
  • die Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • die Niederlassungsfreiheit
  • die Dienstleistungsfreiheit
  • die Kapitalverkehrsfreiheit.

Diese Grundfreiheiten sind insbesondere Ausdruck des europäischen Binnenmarkts, der es Unionsbürgern und Unternehmen ermöglicht europaweit zu leben, zu arbeiten und Handel zu betreiben.

Darauf aufbauend bestehen auch Tendenzen zu einer weiteren Vertiefung der Europäischen Integration. Aushängeschild ist in diesem Zusammenhang der französische Staatspräsident Emmanuel Macron, der mehrfach eine politische Union, die auch Aspekte wie Haushalts-, Verteidigungs- und Sozialpolitik umfassen solle, forderte. Im Gegensatz dazu ist jedoch auch eine zunehmende EU-Kritik in einigen Mitgliedsstaaten zu vernehmen, wo eine Reduktion der EU-Kompetenzen gefordert wird. Ausdruck dieser Entwicklung ist unter anderem das Votum für den Austritt Großbritanniens aus der EU im Juli 2016.