Gemeinden


Die unterste Verwaltungsebene Österreichs

Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die neben dem Bund und den Ländern die dritte wesentliche politische Ebene der dezentralisierten staatlichen Verwaltung des Bundesstaats Österreich darstellen.

Das neugotische Rathaus der Stadtgemeinde Korneuburg in Niederösterreich

Als Folge der Märzrevolution 1848 in Österreich wurden in Österreich das Prinzip der Einheitsgemeinde sowie der autonome Wirkungsbereich der Gemeinde verwirklicht.

Unter dem Prinzip der Einheitsgemeinde versteht man, die strukturelle Vereinheitlichung von Dörfern, Märkten und Städten zu Gemeinden.  Dies bedeutet, dass alle Gemeinden rechtlich gleichwertig sind. Dennoch kam es zur Verleihung von Stadtrechten, wodurch gewisse Gemeinden mit spezifischen Sonderrechten ausgestattet wurden.

Der autonome Wirkungsbereich bezeichnet ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht der Gemeinde auf Selbstverwaltung. Dementsprechend unterliegen einige Hoheitsaufgaben direkt den Gemeinden und die gewählten Gemeindevertreter (Bürgermeister und Gemeinderat) sind hierfür zuständig. Ausruck hiervon ist insbesondere die Weisungsfreiheit der Gemeindevertreter in diesem eigenen Wirkungsbereich.

Gemeinden sind also Gebietskörperschaften und Selbstverwaltungskörper. Sie stellen dahingehend eine eigene unabhängige Verwaltungsebene dar.

Auch im eigenen Wirkungsbereich sind Gemeinden jedoch nicht frei von Kontrolle, denn sie unterliegen wie alle anderen Formen der Verwaltung dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Das heißt, dass die Gemeinden letztlich doch der Aufsicht durch übergeordnete Ebenen (Bund und Land).

Gemeinden sind also in ihren Agenden an sich unabhängig, doch sie sind nicht gleichwertig mit Bund und Ländern, die über deutlich mehr Kompetenzen verfügen. Die praktisch wichtigste Kompetenz der Gemeinde, die ebenfalls oft von großen medialen Interesse ist, sind im Rahmen des Baurechts. Gemeinden entscheiden nämlich darüber, ob Baubewilligungen erteilt werden und ob gewisse Gründe umgewidmet werden.

Die Macht der Gemeinden in der Verwaltung und ihre Auswirkungen auf das Gebaren vor Ort sind also nicht zu unterschätzen.