Staatsbürgerschaft


Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat

Das Konzept der Staatsbürgerschaft ist in historischer Hinsicht relativ jung und ist eng verknüpft mit dem Souveränitätsprinzip und der Entstehung von Nationalstaaten im Anschluss an die Französische Revolution und insbesondere im 19. Jahrhundert.

Unter dem Begriff Staatsbürgerschaft wird die Zugehörigkeit einer Person zum Rechtskreis eines Staates verstanden, was zur Folge hat, dass diese Person über gewisse Rechte und Pflichten verfügt.

Zu den wesentlichen Rechten und Pflichten, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden und zugleich je nach Staat unterschiedlich sind, gehören das Aufenthaltsrecht, das Wahlrecht, die Wehrpflicht und die Steuerpflicht. Die Staatsbürgerschaft ist oftmals auch eine Voraussetzung für weitere Ansprüche des Bürgers gegenüber dem Staat.

Was die Zuordnung zu einem Staat betrifft, erfolgt diese grundsätzlich nach zwei Prinzipien:

  • der Geburt im Inland (ius soli)
  • der Abstammung (ius sanguinis)

Unabhängig davon sind die konkreten Bestimmungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft oftmals komplizierter und abhängig von den jeweiligen Anknüpfungspunkten unterschiedlich geregelt.

Die Auswirkungen der Staatsbürgerschaft sind in rechtlicher Hinsicht vielfältig und können je nach Staatsangehörigkeit sehr unterschiedlich sein. So unterscheiden sich unter anderem die Ein- und Ausreisebestimmungen für verschiedene Nationalitäten erheblich. Dementsprechend ist auch das offenkundigste Sinnbild der Staatsbürgerschaft der Reisepass.

Die Geschichte der Staatsbürgerschaft reicht bis in die Antike zurück. So unterschied man in der Polis unter anderem zwischen Griechen und Barbaren, die nicht griechisch sprachen. Im Alten Rom erfolgte aufbauend auf dem griechischen Recht eine weitere Ausdifferenzierung der Rechtsstellung der Einwohner, die in Grundzügen die Grundlage für das heutige Staatsbürgerschaftsrecht bildet.

Während bis ins 19. Jahrhundert in Europa die Ansicht vertreten wurde, dass Personen simultan mehreren Rechtskreisen angehören konnten, entwickelte sich mit der Französischen Revolution das Konzept, dass der Staat nicht nur ein Territorialverband sondern auch ein Zusammenschluss von Personen ist. In diesem Sinne entstand die moderne Staatsbürgerschaft als Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat.

Darüber hinaus gelten nach heutigem Rechtsverständnis weitere Grundsätze wie unter anderem die Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften und Staatenlosigkeit. Neben diesen Grundsätzen sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb einer Staatsbürgerschaft oft ein Thema des politischen Diskurses.