Grundprinzipien der österreichischen Verfassung


Grundlagen und Auswirkungen

Das österreichische Verfassungsrecht ist nicht in einem Gesetz zusammengefasst, sondern ist zersplittert und unübersichtlich. Kern des österreichischen Verfassungsrechts sind jedoch die Grundprinzipien der Verfassung, die als Teil der Verfassung in rechtlicher Hinsicht über der eigentlichen Verfassung stehen. 

Vereinfacht gesagt ist die Verfassung eines Staates das höchste Recht beziehungsweise das höchste Gesetz in diesem Staat. Sie definiert das Wesen sowie die Spielregeln eines Staates und ist ein Garant für Stabilität in politischer und rechtlicher Hinsicht. Juristisch betrachtet ist Verfassungsrecht Recht, das in einem besonderen beziehungsweise erschwerten Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurde.

In historischer Hinsicht diente sie der Schaffung von Rechtsstaatlichkeit durch die Entmachtung der Landesfürsten und dem damit einhergehenden Ende der Willkür.

Statue der Athene vor dem Österreichischen Parlament in Wien

Aus dem österreichischen Verfassungsrecht, dessen Herzstück das Bundesverfassungsgesetz (B-VG) ist, lassen sich gewisse Grundprinzipien ableiten, die das Wesen des Staates Österreich definieren, und nur unter nochmals erschwerten Bedingungen geändert oder aufgehoben werden können.

Diese zu ändern, kommt einer Gesamtänderung der Verfassung gleich und erfordert deshalb die Durchführung einer Volksabstimmung. Einziges Beispiel hierfür war die Volksabstimmung zum EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1994.

Die Grundprinzipien der österreichischen Verfassung sind folgende:

  • Demokratisches Prinzip: Art. 1 B-VG „Recht geht vom Volk aus.“
  • Republikanisches Prinzip: Das Staatsoberhaupt ist ein gewählter Präsident und kein Monarch.
  • Bundesstaatliches Prinzip: Existenz und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
  • Rechtsstaatliches Prinzip: Legalitätsprinzip und unabhängige Gerichte
  • Gewaltenteilendes und liberales Prinzip: Teilung der Staatsmacht zwischen Organen und Grundrechte für Bürger

Eben jene Grundprinzipien verdeutlichen das Wesen der Zweiten Republik in politischer und rechtlicher Hinsicht. Österreich ist dahingehend ein freier und demokratischer Staat, der die Rechte des Einzelnen wahrt und zugleich dezentral organisiert ist.